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Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu
             erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle
             offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen un-
             verzüglich anzuzeigen hat. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich
             der Mietgegenstände stattzufnden.


             Erfüllungsort und Gerichtsstand
             Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus die-
             sem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckansprüche aus der Ge-
             schäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz
             des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten
             der für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstand
             vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftrag-
             geber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.


             Zurückbehaltung und Aufrechnung
             Bei  Kaufleuten  gilt,  dass  der  Auftraggeber  nicht  berechtigt  ist,
             die geschuldete Leistung zurückzubehalten, bis ihm einredefreie
             Leistung  bewirkt  wird.  Der  Auftraggeber  ist  auch  nicht  zur  Auf-
             rechnung berechtigt, soweit es sich nicht um unbestrittene oder
             rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.


             Schlussbestimmungen
             Verstößt der Inhalt einer einzelnen Bestimmung gegen das AGBG,
             so bleibt der übrige Vertrag wirksam. Eine Bestätigung der Ver-
             tragsparteien durch eine Individualvereinbarung heilt die Unwirk-
             samkeit einer einzelnen Bestimmung.





             Stand März 2022
             Alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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