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Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu
erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle
offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen un-
verzüglich anzuzeigen hat. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich
der Mietgegenstände stattzufnden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus die-
sem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckansprüche aus der Ge-
schäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz
des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten
der für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstand
vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftrag-
geber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.
Zurückbehaltung und Aufrechnung
Bei Kaufleuten gilt, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist,
die geschuldete Leistung zurückzubehalten, bis ihm einredefreie
Leistung bewirkt wird. Der Auftraggeber ist auch nicht zur Auf-
rechnung berechtigt, soweit es sich nicht um unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
Schlussbestimmungen
Verstößt der Inhalt einer einzelnen Bestimmung gegen das AGBG,
so bleibt der übrige Vertrag wirksam. Eine Bestätigung der Ver-
tragsparteien durch eine Individualvereinbarung heilt die Unwirk-
samkeit einer einzelnen Bestimmung.
Stand März 2022
Alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

